Veranstalter
Fyreza UG (haftungsbeschränkt)
Adolf-Menzel-Straße 3
50999 Köln
Deutschland
Geschäftsführer: Mirza Kamenjašević
E-Mail: info@offroad-bosnien.de
Internet: www.offroad-bosnien.de
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Fyreza UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter“) und den Reiseteilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Kunde“) für sämtliche über Offroad-Bosnien.de angebotenen Reisen, Touren und sonstigen touristischen Leistungen.
Die AGB gelten für alle Verträge, unabhängig davon, ob diese
abgeschlossen werden.
Soweit einzelne Reisen als Pauschalreise gemäß §§ 651a ff. BGB einzustufen sind, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des deutschen Pauschalreiserechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingendem Recht widersprechen, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Veranstalter sämtlicher angebotenen Reisen ist
Fyreza UG (haftungsbeschränkt)
Adolf-Menzel-Straße 3
50999 Köln
Deutschland
Geschäftsführer:
Mirza Kamenjašević
Der Veranstalter organisiert und führt Offroad-, Abenteuer- und Erlebnisreisen in Bosnien und Herzegowina sowie gegebenenfalls in weiteren Ländern durch.
Die angebotenen Reisen unterscheiden sich wesentlich von klassischen Pauschalreisen.
Es handelt sich überwiegend um
mit erhöhtem Eigenverantwortungsanteil der Teilnehmer.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Offroad-Reisen naturgemäß mit besonderen Risiken verbunden sind, welche trotz sorgfältiger Planung und Durchführung nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Hierzu gehören insbesondere:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass ihm diese besonderen Risiken bekannt sind und dass er freiwillig an der Reise teilnimmt.
Der Veranstalter bietet insbesondere folgende Reisearten an:
Die jeweils gebuchten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Die Darstellung der Reisen auf der Internetseite stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.
Sie dient ausschließlich der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Mit seiner Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
Die Buchung kann erfolgen
Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Fyreza UG zustande.
Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Reise.
Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als verbindlich an.
Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer insbesondere,
Der Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus
Werbeaussagen, Fotos, Videos oder Inhalte auf sozialen Medien dienen der Veranschaulichung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
Nicht ausdrücklich zugesagte Leistungen gelten nicht als Vertragsbestandteil.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder im individuellen Angebot ausgewiesene Reisepreis.
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit gesetzlich erforderlich, enthalten die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.
Mit Zugang der Buchungsbestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins (bei Pauschalreisen) ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu leisten.
Der Anzahlungsbetrag wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig.
Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 28 Tage, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Gerät der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt,
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die Zahlung kann insbesondere erfolgen per
Offroad-Reisen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität.
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen anzupassen, wenn dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen erforderlich wird und der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt.
Änderungen können insbesondere betreffen:
Der Veranstalter ist berechtigt, Strecken oder Programmpunkte kurzfristig zu ändern oder vollständig zu streichen, wenn dies erforderlich wird aufgrund von
Hieraus entstehen dem Teilnehmer keine Schadensersatzansprüche, soweit der Veranstalter die Umstände nicht zu vertreten hat.
Soweit gesetzlich zulässig, kann der Veranstalter den Reisepreis nach Vertragsabschluss anpassen, wenn sich nachweislich verändern:
Der Teilnehmer wird hierüber unverzüglich informiert.
Erfolgt eine gesetzlich relevante Preiserhöhung, stehen dem Teilnehmer die gesetzlichen Rechte nach §§ 651f ff. BGB zu.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Soweit der Veranstalter keinen höheren oder niedrigeren Schaden nachweist, gelten folgende pauschale Entschädigungen:
| Zeitpunkt des Rücktritts | Entschädigung |
|---|---|
| bis 90 Tage vor Reisebeginn | 20 % |
| 89 bis 60 Tage | 40 % |
| 59 bis 30 Tage | 60 % |
| 29 bis 14 Tage | 80 % |
| ab 13 Tage vor Reisebeginn | 90 % |
| Nichterscheinen | 100 % |
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Veranstalter bleibt berechtigt, im Einzelfall einen höheren konkret entstandenen Schaden nachzuweisen.
Der Teilnehmer kann bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn verlangen, dass eine geeignete Ersatzperson in den Reisevertrag eintritt.
Voraussetzung ist, dass
Entstehende Mehrkosten trägt der ursprüngliche Teilnehmer.
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlichen Umfang.
Mit Abschluss des Reisevertrages bestätigt der Teilnehmer, dass ihm keine körperlichen oder psychischen Einschränkungen bekannt sind, welche seine sichere Teilnahme an der Reise oder die Sicherheit anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnten.
Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
Der Teilnehmer nimmt freiwillig an einer Abenteuer- und Offroad-Reise teil.
Ihm ist bekannt, dass trotz sorgfältiger Planung Risiken bestehen, die weder vorhersehbar noch vollständig vermeidbar sind.
Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich.
Während sämtlicher Fahrten gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
Bereits der begründete Verdacht einer alkohol- oder drogenbedingten Fahruntüchtigkeit berechtigt den Veranstalter, den Teilnehmer von der weiteren Reise auszuschließen.
Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht.
Den Anweisungen der Reiseleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere bei
Verstößt ein Teilnehmer erheblich oder wiederholt gegen Anweisungen der Reiseleitung oder gefährdet er andere Teilnehmer, kann der Veranstalter den Teilnehmer jederzeit von der weiteren Reise ausschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug
Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge vor Reisebeginn zu kontrollieren.
Erhebliche Sicherheitsmängel berechtigen zum Ausschluss von der Reise.
Der Teilnehmer haftet selbst für sämtliche technischen Defekte seines Fahrzeugs.
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie dafür, dass jede geplante Strecke mit jedem Fahrzeug befahrbar ist.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Offroad-Fahrten zwangsläufig zu Schäden oder Gebrauchsspuren führen können.
Hierzu gehören insbesondere
Derartige Schäden stellen keinen Reisemangel dar.
Der Veranstalter haftet hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Fahrzeugbergungen erfolgen ausschließlich nach Entscheidung der Reiseleitung.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bergungsmaßnahmen naturgemäß mit weiteren Schäden am Fahrzeug verbunden sein können.
Der Veranstalter haftet hierfür nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Kosten externer Bergungsunternehmen, Abschleppdienste, Werkstätten oder Ersatzfahrzeuge trägt grundsätzlich der Teilnehmer.
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter ausschließlich bei
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Während der Reise werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie Luftbildaufnahmen mittels Drohnen erstellt.
Mit Abschluss des Reisevertrages erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Bild-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen er erkennbar oder hörbar ist, unentgeltlich erstellt, gespeichert, bearbeitet, veröffentlicht und zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
Die Nutzung erfolgt insbesondere für
Der Teilnehmer räumt der Fyreza UG hierfür sämtliche erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
Gruppenaufnahmen sowie Aufnahmen während der Tour können auch dann veröffentlicht werden, wenn einzelne Teilnehmer erkennbar sind.
Sollte ein Teilnehmer berechtigte Interessen gegen die Veröffentlichung einzelner Nahaufnahmen haben, kann er den Veranstalter hierüber informieren. Gesetzliche Rechte, insbesondere nach der DSGVO, bleiben unberührt.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, während der gesamten Reise eine gültige Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug mitzuführen.
Erforderliche internationale Führerscheine oder sonstige Dokumente sind rechtzeitig vor Reisebeginn zu beschaffen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche für die Reise erforderlichen Fahrzeugdokumente mitzuführen.
Hierzu gehören insbesondere:
Jeder Teilnehmer ist selbst verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutz.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Einreisevorschriften der bereisten Staaten.
Entstehen aufgrund fehlender Dokumente oder Verstöße gegen Einreisebestimmungen Mehrkosten oder kann die Reise deshalb nicht angetreten oder fortgesetzt werden, trägt diese ausschließlich der Teilnehmer.
Der Veranstalter ist berechtigt, Reisen abzuändern, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn außergewöhnliche Umstände eine sichere Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen.
Hierzu zählen insbesondere:
In diesen Fällen richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, erkennbare Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter anzuzeigen.
Der Veranstalter erhält dadurch Gelegenheit, innerhalb angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen.
Unterlässt der Teilnehmer die Mängelanzeige schuldhaft, können gesetzliche Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein, soweit dem Veranstalter hierdurch keine Abhilfe möglich war.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden deutschen Datenschutzgesetzen.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf www.offroad-bosnien.de.
Der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass während der Reise entstandene Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen zur Dokumentation der Reise sowie zur Bewerbung zukünftiger Reisen verwendet werden dürfen.
Dies umfasst insbesondere Veröffentlichungen auf:
Die Einwilligung erfolgt unentgeltlich. Gesetzliche Rechte der betroffenen Person nach der DSGVO bleiben hiervon unberührt.
Sämtliche durch den Veranstalter bereitgestellten Inhalte, Tourenkonzepte, Streckenführungen, GPS-Daten, Roadbooks, Kartenmaterial, Fotografien, Videos, Texte und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fyreza UG unzulässig.
Insbesondere ist es untersagt, GPS-Tracks oder Tourenbeschreibungen gewerblich zu verwenden oder Dritten zur Durchführung vergleichbarer Reisen bereitzustellen.
Die Fyreza UG ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Fyreza UG in Köln.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reisen der Fyreza UG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Fassung der AGB.
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